Winter-Ratgeber: Weihnachtsbaum-Abholung & Streugut-Regeln

Nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Dreikönigstag stellt sich in Millionen Haushalten die Frage: Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Kommunale Entsorger bieten im Januar und Anfang Februar feste Abholtermine oder zentrale Sammelplätze im Stadtgebiet an, an denen Tannen, Fichten und Nordmanntannen kostenlos abgegeben werden können. Die Bäume werden gehäckselt und zu Kompost verarbeitet oder in Biomassekraftwerken thermisch verwertet. Wichtigste Grundregel: Der Baum muss vollständig frei von Schmuck, Metallhaken und Lametta sein. Im Winter ebenfalls wichtig: Viele Kommunen verbieten den Einsatz von Tausalz auf Gehwegen zum Schutz von Bäumen, Grundwasser und Tierpfoten.

❌ Zu beachten beim Weihnachtsbaum:
  • Kein Lametta zurücklassen (älteres Lametta enthält oft giftiges Blei)
  • Lichterketten und Kerzenhalter vor der Entsorgung entfernen (Elektroschrott / Metall)
  • Baum nicht in Plastiksäcke stecken oder mit Draht umwickeln
  • Kein Tausalz auf Gehwegen streuen (in den meisten Gemeindesatzungen bußgeldbewehrt)
✅ Richtige Entsorgung im Winter:
  • Kommunale Tannenbaum-Sammlung: Termine im örtlichen Abfallkalender prüfen
  • Wertstoffhöfe: Nehmen abgeschmückte Christbäume im Januar meist kostenlos an
  • Eigener Garten: Zweige eignen sich hervorragend als Kälteschutz für empfindliche Pflanzen
  • Umweltfreundliches Streugut: Sand, Splitt oder Granulat mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“