Altholz-Kategorien (A I bis A IV): Wann Holz zum gefährlichen Sonderabfall wird

Holz gilt als natürlicher, nachwachsender Rohstoff – doch sobald es verarbeitet, lackiert, verleimt oder mit Holzschutzmitteln wetterfest imprägniert wurde, gelten strenge umweltrechtliche Vorgaben nach der deutschen Altholzverordnung (AltholzV). Die Verordnung unterscheidet vier Qualitätsklassen (A I bis A IV). Während sauberes Paletten- oder Massivholz (A I) direkt zu neuen Spanplatten recycelt wird, gilt mit Teeröl oder Holzschutzmitteln behandeltes Außenholz (A IV) als gefährlicher Abfall und darf nur in speziell genehmigten Hochtemperatur-Kraftwerken mit aufwendiger Rauchgasreinigung verbrannt werden. Wer solches Holz im heimischen Kaminofen oder Gartenfeuer verheizt, setzt hochgiftige Dioxine frei und riskiert empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Kategorie Definition & Beschaffenheit Typische Beispiele Verwertungsweg
Altholz A I Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz Europaletten, Obstkisten, unlackiertes Vollholz, Schnittholz Werkstoffliches Recycling (Spanplattenproduktion)
Altholz A II Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes Holz ohne halogenorganische Verbindungen Möbel ohne PVC-Kanten, Spanplatten, Bautüren, Dielenbretter Innenbereich Spanplatten oder energetische Verwertung
Altholz A III Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung Möbel mit dicken PVC-Folien, lackierte Küchenarbeitsplatten, Mischmöbel Nur Verbrennung in genehmigten Altholzkraftwerken
Altholz A IV (Sonderabfall) Mit Holzschutzmitteln (z.B. Carbolineum, Teeröl, Kupfersalzen) behandelt Jägerzäune, Bahnschwellen, Telegrafenmasten, Dachsparren, Carport-Pfosten Sonderabfallverbrennung mit Nachweisführung (AVV 17 02 04*)
🔥 Niemals im Kamin verfeuern:

Schon geringe Mengen von Spanplatten (Kleber enthält Formaldehyd) oder gestrichenem Holz setzen im Ofen Blausäure, Salzsäure und krebserzeugende Rußpartikel frei. Die Kaminkehrer-Messung schlägt sofort an, und der Schornstein versottet.

📍 Annahme am Wertstoffhof:

Möbelholz (A I–III) wird meist kostenlos oder gegen kleine Pauschale als Sperrmüll/Altholz angenommen. Druckimprägniertes Gartenholz (A IV) muss getrennt deklariert werden – viele Höfe haben dafür einen eigenen Container (oft gewichtsabhängige Gebühr).