Altholz-Kategorien (A I bis A IV): Wann Holz zum gefährlichen Sonderabfall wird
Holz gilt als natürlicher, nachwachsender Rohstoff – doch sobald es verarbeitet, lackiert, verleimt oder mit Holzschutzmitteln wetterfest imprägniert wurde, gelten strenge umweltrechtliche Vorgaben nach der deutschen Altholzverordnung (AltholzV). Die Verordnung unterscheidet vier Qualitätsklassen (A I bis A IV). Während sauberes Paletten- oder Massivholz (A I) direkt zu neuen Spanplatten recycelt wird, gilt mit Teeröl oder Holzschutzmitteln behandeltes Außenholz (A IV) als gefährlicher Abfall und darf nur in speziell genehmigten Hochtemperatur-Kraftwerken mit aufwendiger Rauchgasreinigung verbrannt werden. Wer solches Holz im heimischen Kaminofen oder Gartenfeuer verheizt, setzt hochgiftige Dioxine frei und riskiert empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
| Kategorie | Definition & Beschaffenheit | Typische Beispiele | Verwertungsweg |
|---|---|---|---|
| Altholz A I | Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz | Europaletten, Obstkisten, unlackiertes Vollholz, Schnittholz | Werkstoffliches Recycling (Spanplattenproduktion) |
| Altholz A II | Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes Holz ohne halogenorganische Verbindungen | Möbel ohne PVC-Kanten, Spanplatten, Bautüren, Dielenbretter Innenbereich | Spanplatten oder energetische Verwertung |
| Altholz A III | Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung | Möbel mit dicken PVC-Folien, lackierte Küchenarbeitsplatten, Mischmöbel | Nur Verbrennung in genehmigten Altholzkraftwerken |
| Altholz A IV (Sonderabfall) | Mit Holzschutzmitteln (z.B. Carbolineum, Teeröl, Kupfersalzen) behandelt | Jägerzäune, Bahnschwellen, Telegrafenmasten, Dachsparren, Carport-Pfosten | Sonderabfallverbrennung mit Nachweisführung (AVV 17 02 04*) |
Schon geringe Mengen von Spanplatten (Kleber enthält Formaldehyd) oder gestrichenem Holz setzen im Ofen Blausäure, Salzsäure und krebserzeugende Rußpartikel frei. Die Kaminkehrer-Messung schlägt sofort an, und der Schornstein versottet.
Möbelholz (A I–III) wird meist kostenlos oder gegen kleine Pauschale als Sperrmüll/Altholz angenommen. Druckimprägniertes Gartenholz (A IV) muss getrennt deklariert werden – viele Höfe haben dafür einen eigenen Container (oft gewichtsabhängige Gebühr).