Bauschutt, Asbest & Dämmstoffe richtig entsorgen (TRGS 519 & KrWG)
Bei Renovierung, Umbau und Abbrucharbeiten fallen unterschiedliche mineralische und gefährliche Baustellenabfälle an. Reiner mineralischer Bauschutt (Ziegel, Beton, Fliesen, Mörtel) lässt sich zu hochwertigem Recycling-Schotter im Straßenbau aufbereiten und kann an den meisten Wertstoffhöfen in Kleinmengen (oft bis 100–200 Liter) abgegeben werden. Streng getrennt werden müssen jedoch Gipsbaustoffe (Rigips), da diese bei Deponierung giftiges Schwefelwasserstoffgas bilden können, sowie gefährliche Schadstoffe wie künstliche Mineralfasern (KMF / Glaswolle) und Asbest (Eternit). Für Asbest und KMF gelten strenge gesetzliche Arbeitsschutz- und Entsorgungsvorschriften nach TRGS 519 und TRGS 521: Sie müssen ausnahmslos in reißfesten, staubdicht verschlossenen Spezial-Säcken (Asbest-Plattensäcke bzw. KMF-Säcke) angeliefert werden.
- Asbestplatten brechen, sägen oder werfen (akute Asbestose- und Krebsgefahr durch Fasern)
- Gipskarton (Rigips) in den mineralischen Bauschutt werfen
- Dämmwolle (Glas-/Steinwolle) offen und unverpackt transportieren
- Alte Teerpappe oder HBCD-Styropor im Sperrmüll entsorgen
- Mineralischer Bauschutt: Sortenrein ohne Holz, Plastik oder Dämmstoffe anliefern
- Rigips & Gips: Im gesonderten Gipsabfallcontainer am Wertstoffhof entsorgen
- KMF & Mineralwolle: Vor Ort staubdicht in KMF-Säcke verpacken (Baumarkt/Hof)
- Asbest & Eternit: Nur mit Schutzausrüstung in Asbest-Big-Bags verpackt anliefern