Asbest- & KMF-Schadstoff-Schnellcheck
Ermitteln Sie in 3 einfachen Schritten das Gefährdungspotenzial von verdächtigen Baustoffen, notwendige Schutzmaßnahmen und die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung.
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⚖️ Strafrechtliche Risiken: § 326 StGB & GefStoffV
Wer asbesthaltige Stoffe oder gefährliche künstliche Mineralfasern zerkleinert, ungeschützt abbricht, im Restmüll entsorgt oder im Hausmüll/Bauschutt unterjubelt, begeht eine Straftat nach § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen). Dies wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet.
📋 Stichtage in Deutschland
- 31.10.1993: Bundesweites Herstellungs-, Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbot für Asbest.
- 01.06.2000: Verbot von Alt-KMF-Mineralwolle ohne RAL-Gütezeichen (Ki-Index < 40).
- TRGS 519: Technische Regel für Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
- TRGS 521: Technische Regel für künstliche Mineralfasern.
🧪 Labor-Materialprobe nötig?
Insbesondere bei Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen und Floor-Flex-Belägen ist Asbest mit bloßem Auge unmöglich erkennbar.
💡 Tipp: Ein akkreditiertes Laborprüfset (Rasterelektronenmikroskopie REM) kostet ca. 45–75 € und bringt innerhalb von 3 Tagen 100 % Rechtssicherheit vor dem Sanierungsbeginn.