Im Rahmen der EU-Harmonisierung der Anforderungen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfallen wurden von der EU ab dem Jahre 1974 divere Regelungen in Kraft gesetzt. Die Grundlage dafür findet sich in der EU-Abfallrahmenrichtlinie wieder.
Seit dem 1.06.2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz - kurz "KrWG" - die Basis des Abfallrechts in Deutschland. Basierend auf den EU-Vorgaben werden hier die deutschen Richtlinien umgesetzt. Sinn und Zweck dieses KrWG ist die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs bei gleichzeitiger Förderung des Schutzes für Mensch und Umwelt.
Tiefgreifendere Informationen dazu finden Sie beim Umweltbundesamt.