Sperrmüll, Möbel & Altholz-Kategorien

Als Sperrmüll gelten sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die reguläre Restabfalltonne passen. Typische Beispiele sind Matratzen, Sofas, Teppiche, Tische, Schränke und Koffer. Nicht zum Sperrmüll gehören Bau- und Renovierungsabfälle wie Fenster, Türen, Waschbecken, Laminat sowie feste Gebäudebestandteile. Altholz wird in vier Kategorien unterteilt: Während naturbelassenes (A I) und verleimtes oder beschichtetes Möbelholz (A II / A III) stofflich oder energetisch aufbereitet werden kann, gilt mit Holzschutzmitteln behandeltes Außenholz (A IV, z.B. Gartenzäune, Terrassendielen) als gefährlicher Abfall. Die Entsorgung erfolgt über die kommunale Sperrmüllabfuhr auf Abruf oder durch Selbstanlieferung am Wertstoffhof.

❌ Gehört NICHT zum Sperrmüll:
  • Bauschutt, Steine, Fliesen & Ziegel
  • Türen, Fenster, Dielen & Bauabfälle
  • Kfz-Teile & Altreifen
  • Gartenabfälle & gefüllte Müllsäcke
✅ Altholz-Klassen auf dem Recyclinghof:
  • A I: Naturbelassenes Massivholz (Paletten, Kisten)
  • A II / A III: Spanplatten, Möbelholz, beschichtetes Holz
  • A IV: Mit Holzschutz behandeltes Außenholz (Zäune)
  • Sperrmüll-Abholung: 1–2x jährlich kostenfrei auf Abruf